Leitender Oberstaatsanwalt a.D.
„Strafverfolgung, insbesondere Strafvollstreckung, und Suchthilfe - kann das funktionieren? Diese Frage hat mich als Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover während meiner aktiven Dienstzeit (1997 - 2013) immer wieder beschäftigt.
Meine Antwort ist eindeutig: ja, es hat funktioniert. Und zwar hervorragend! Nicht nur dank der gesetzlichen Grundlagen, sondern in erster Linie weil mit der STEP ein hoch kompetenter, stets zuverlässiger Partner zur Seite stand (und steht). Getragen von besonderem Vertrauen hat die STEP zudem in manch schwieriger Diskussion entscheidend an Lösungen mitgewirkt, die weit über Hannover hinaus Bedeutung erlangt haben.
Unsere konstruktive und fruchtbare Zusammenarbeit war immer am Ziel ausgerichtet, die suchtabhängigen Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und ihnen zu helfen. Dabei gerieten die zwingenden gesetzlichen Erfordernisse der Strafverfolgung und -vollstreckung nicht aus dem Blick. Für dieses gemeinsame Wirken bedanke ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STEP und gratuliere zum 50jährigen Jubiläum. Machen Sie weiter so!“
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