Das Hinweisgeber:innensystem der STEP

Falls Hinweise zu möglichem Fehlverhalten oder Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetze vorliegen, können diese über einen geschützten externen Kanal gemeldet werden.

Dazu haben wir ein Hinweisgeber:innensystem eingerichtet, auf dem Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen oder Dienstleister:innen betriebsbezogene Rechtsverstöße – auch anonym – melden können. Dabei besteht die Option, unter möglichen Themenbereichen wie etwa Korruption und Bestechung oder Datenschutz auszuwählen.

Wir gehen allen Hinweisen auf Verstöße sorgfältig nach und behandeln diese im größtmöglichen Umfang vertraulich. Die STEP toleriert keine Benachteiligung von Hinweisgeber:innen, die mögliche oder tatsächliche Verstöße melden – es sei denn, die Hinweise wurden vorsätzlich missbräuchlich gegeben.

Das Hinweisgeber:innensystem ist hier erreichbar.

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