Wir nehmen ausschließlich junge Menschen in einem Alter von 14 bis 18 Jahren auf, die durch Drogenkonsum auffällig geworden sind. Bis zum 21. Lebensjahr darf die Betreuung erfolgen. Die Aufnahme kann vom jungen Menschen, den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, der Schule oder dem Jugendamt bei uns angefragt werden – telefonisch, per E-Mail oder auch per Brief. Nach der Kontaktaufnahme wird die Situation in einem gemeinsamen Termin besprochen und geprüft, wie wir helfen können. Es ist wichtig, dass das Jugendamt bei dem Gespräch mit dabei ist, da es die Kosten für die Hilfe bei uns übernimmt. Auch das weitere Vorgehen zur Antragstellung wird in diesem Termin gemeinsam besprochen. Das Wichtigste ist: Eine Aufnahme bei uns ist immer freiwillig.
Eine Abstinenz ist nicht zwingend erforderlich.
Junge Menschen, die eine schwere körperliche und/oder geistige Behinderung aufweisen, können leider nicht bei uns aufgenommen werden.
Die Betreuung in unserer Wohngruppe erfolgt im Rahmen des SGB VIII nach § 35a und nach § 41 in Verbindung mit § 35a. In Einzelfällen kann eine Aufnahme auch nach § 27 oder § 41 SGB VIII in Ausgestaltung von § 34 SGB VIII erfolgen, wenn gemäß § 35a SGB VIII ein fachärztliches Gutachten (nach ICD 10) erstellt und eine Teilhabeeinschränkung zu erwarten ist.
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