Aufnahme

Menschen mit einer Suchterkrankung und ohne Wohnung können in unsere Unterkunft aufgenommen werden.

Zur Aufnahme benötigen wir ein Ausweisdokument, einen Nachweis über Sozialleistungen, ggf. Entlassungspapiere aus JVA oder anderen Einrichtungen.

Dazu ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich. Auch eine Anmeldung beim Jobcenter und einer Krankenkasse ist notwendig. Dadurch erhalten Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wir unterstützen bei der Antragstellung.

Die Kostenübernahme für die Unterkunft bei uns beantragen wir. Alle Bewohnerinnen und Bewohner zahlen uns lediglich einen Anteil für die Verpflegung.

Menschen mit akuter psychischer Erkrankung können wir nicht aufnehmen. Auch ist eine Aufnahme nicht möglich, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.

Infogespräch
Wir bieten Ihnen, auch kurzfristig, einen Termin zum Kennenlernen an und nehmen Sie so schnell wie möglich auf, wenn ein Platz frei ist.

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