Aufnahme

Bevor du dich für eine Aufnahme bei uns entscheidest, kannst du uns besuchen und mit uns sprechen. Du kannst natürlich jederzeit bei uns anrufen. Wir werden dir gerne unsere Wohngruppe zeigen.

Wenn du dich auf einen Platz in der STEPin Wohngruppe Hagen bewerben möchtest, kannst du dich auch an das Jugendamt wenden. Dies gilt auch für Sorgeberechtigte oder Schulen. Das Jugendamt nimmt in allen Fällen Kontakt zu uns auf. Die Aufnahme in unsere Einrichtung basiert auf Freiwilligkeit. Es geht ja um dich!

Wohnplätze für Menschen mit seelischer Behinderung

Wir nehmen auch bis zu drei Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen auf, zum Beispiel affektiven Störungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen oder geminderten geistigen Fähigkeiten. Für junge Menschen, die stärkere geistige oder körperliche Behinderungen haben, können wir leider nicht aufnehmen.

Formale Grundlagen

STEPin Hagen ist ein Angebot der Jugendhilfe. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Unterbringung und Kostenübernahmen schaffen die §§ 27, 34, 35a, 36 und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII). Die weitere Klärung erfolgt direkt beim zuständigen Jugendamt oder über die örtliche Suchtberatung, die dann den Kontakt zum Jugendamt herstellt.

Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich über das örtliche Jugendamt. Auch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit oder der Drogenberatungsstelle können sich direkt mit Fragen an uns oder das Jugendamt wenden.

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