Aufnahme

Du selbst, deine Eltern (Erziehungsberechtigten) oder das Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Drogenberatungsstellen oder Lehrerinnen und Lehrer können den ersten Kontakt mit uns aufnehmen – per Telefon, E-Mail oder Brief. Wir sprechen kurz über deine Situation und vereinbaren einen Termin, bei dem du uns kennenlernen kannst und wir miteinander reden. So können wir dir auch einen Eindruck von unserer Arbeit geben.

Wie die Antragstellung für eine Aufnahme genau aussieht, werden wir bei unserem ersten Termin besprechen. Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich über das zuständige Jugendamt.

Unsere Einrichtung der stationären Betreuung erfolgt im Rahmen des SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit §§ 34 und 41.

Unser Motto ist "Dancing, not Wrestling" und wir nehmen uns viel Zeit für Schwierigkeiten, die anstehen können. Gerne informieren wir im Gespräch über unser Konzept und dessen Umsetzung.

Für Kinder und Jugendliche mit schweren körperlichen und geistigen Behinderungen, mit akuter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit ist die Wohngruppe nicht geeignet.

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