Formales

Die STEP-Tagesstätte Oldenburg ist eine Einrichtung für 40 Menschen mit einer Abhängigkeit und/oder einer psychischen Erkrankung. Wir sind da, um zu unterstützen - vor allem, wenn mehrere Therapien oder Rehabilitationen bislang wenig Erfolge brachten.

Die STEP-Tagesstätte Oldenburg ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe im Sinne des SGB IX.

Wie Sie Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Leistungen der Eingliederungshilfe) beantragen:

Grundlegende Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde. Dieser Antrag kann mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise gestellt werden. Zuständige Behörde ist der Träger der Eingliederungshilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Monatsfahrkarte) werden von derselben Behörde übernommen.

Bei der Antragsstellung sind wir gerne behilflich.

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