Grundvoraussetzung für die Aufnahme in unserem Haus ist die Freiwilligkeit und die Absicht, beigebrauchsfrei (Alkohol / Medikamente / illegale Drogen) leben zu wollen.

Kosten

Schloß Gestorf ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Frauen und Männer, die von legalen und illegalen Drogen chronisch abhängig sind. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.

Interessierte aus der Justizvollzugsanstalt benötigen zur Beantragung die Unterstützung der Suchtberatung oder des Sozialdienstes.

BTHG

Aktuelle Informationen erhalten Sie in Kürze.

Strafrückstellung

Schloß Gestorf ist keine Therapieeinrichtung. Es werden allerdings von verschiedenen Staatsanwaltschaften regelmäßig suchtkranke Menschen auf Basis der §§ 35, 36 BtmG in unsere Einrichtung entlassen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld im Einzelfall geklärt werden.

Für Bewohnerinnen und Bewohner mit einer entsprechenden Auflage bieten wir eine eigene Gruppe an.

Ausschlusskriterien

Menschen mit akuten Psychosen oder hohem Pflegebedarf können leider nicht aufgenommen werden. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner muss über so viel Mobilität verfügen, dass er sich selbst versorgen, seine Räumlichkeiten pflegen und sich an der Tagesstruktur der Einrichtung beteiligen kann.

Gewalt und Diebstahl werden bei uns nicht geduldet.

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