44 Menschen mit einer chronisch mehrfachen Abhängigkeit können im Schloß Gestorf wohnen. Wenn Sie das Schloß als Ihr Zuhause wählen möchten, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Voraussetzung für eine Aufnahme bei uns ist immer ein persönliches Gespräch. Kommen Sie bei uns vorbei, schauen Sie sich an wo Sie wohnen und leben würden. Dann treffen Sie ganz in Ruhe Ihre Entscheidung. Wenn Sie nicht reisen können, prüfen wir, ob wir auch zu Ihnen kommen können.
Das Bundesteilhabegesetz ist ganz neu in Kraft getreten und regelt Ihre Ansprüche deutlich differenzierter, wir finden, gerechter. Wir helfen Ihnen oder Ihren Bezugspersonen nahtlos bei der Beantragung und begleiten Sie schon vorab bis zum Einzug bei uns.
Schloß Gestorf ist eine von fünf CMA-Einrichtungen der STEP. Alle arbeiten eng zusammen, damit möglichst zeitnah ein passender Platz angeboten werden kann. Natürlich ist nach Absprache auch ein Wechsel des Wohnheimes möglich.
Neustadtstraße 14
31832 Springe, OT Gestorf
Telefon: 05045 98097
Fax: 05045 98099
E-Mail: schloss-gestorf@step-niedersachsen.de