Wir laden Sie ein, unser Haus persönlich kennenzulernen. Wenn Sie überlegen, eine Behandlung in unserer Reha-Klinik zu beginnen, erhalten Sie von uns die notwendigen Informationen zur Beantragung einer Behandlung.
Für die Aufnahme in unserer Klinik stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem zuständigen Leistungsträger. Das sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen.
Der erste Schritt führt in eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beratungsstelle verfasst mit Ihnen zusammen einen Sozialbericht. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt schreibt zusätzlich einen ärztlichen Befundbericht. Der gesamte Antrag wird bei Ihrem Leistungsträger eingereicht und geprüft.
Ihr Vorteil ist unser Netzwerk: Wenn Sie sich an eine Suchtberatung der STEP wenden, kümmern wir uns auf kurzen Wegen um eine zeitnahe Aufnahme. Wir empfehlen Ihnen Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen, dass Sie als antragstellende Person haben.
Sobald Ihnen eine Zusage erteilt wird, setzt sich unser Aufnahmemanagement mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Aufnahmetermin. In diesem Gespräch besprechen wir alles, was zur Aufnahme gehört. Auch, ob eventuell noch eine Entgiftungsbehandlung vorangestellt werden sollte.
Falls Sie eine gerichtliche Auflage haben, muss zusätzlich ein Antrag nach §§ 35/36 BtmG gestellt und bewilligt werden. Die Klinik verfügt über eine entsprechende gesetzliche Anerkennung.
Debberoder Straße 61
30539 Hannover
Telefon: 0511 300380
Fax: 0511 30038111
E-Mail: kronsberg@step-niedersachsen.de