Formales

Unsere Einrichtung bietet 32 Menschen Platz

Wichtig für die Aufnahme in unserem Haus ist:

(Ggf. sollte einer Aufnahme eine Entgiftung vorausgehen.)

Strafzurückstellung

Es werden von Staatsanwaltschaften regelmäßig suchtkranke Menschen auf Basis der §§ 35, 36 BtmG in unsere Einrichtung entlassen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld im Einzelfall geklärt werden.

Eine ambulante Therapie nach § 35 BtmG ist nach Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft möglich. Zwei unserer Mitarbeiter*innen sind therapeutisch ausgebildet.

BTHG

Aktuelle Informationen erhalten sie in Kürze.

Kosten

Das Haus Kayhauserfeld ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Frauen und Männer, die von legalen und illegalen Drogen chronisch abhängig sind. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.

Interessierte aus der Justizvollzugsanstalt benötigen zur Beantragung die Unterstützung der Suchtberatung oder des Sozialdienstes.

Ausschlusskriterien

Menschen mit akuten Psychosen oder hohem Pflegebedarf können leider nicht aufgenommen werden. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner muss über so viel Mobilität verfügen, dass er sich selbst versorgen, seine Räumlichkeiten pflegen und sich an der Tagesstruktur der Einrichtung beteiligen kann.

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