Unsere Einrichtung bietet 32 Menschen Platz
Wichtig für die Aufnahme in unserem Haus ist:
(Ggf. sollte einer Aufnahme eine Entgiftung vorausgehen.)
Es werden von Staatsanwaltschaften regelmäßig suchtkranke Menschen auf Basis der §§ 35, 36 BtmG in unsere Einrichtung entlassen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld im Einzelfall geklärt werden.
Eine ambulante Therapie nach § 35 BtmG ist nach Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft möglich. Zwei unserer Mitarbeiter*innen sind therapeutisch ausgebildet.
Aktuelle Informationen erhalten sie in Kürze.
Das Haus Kayhauserfeld ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Frauen und Männer, die von legalen und illegalen Drogen chronisch abhängig sind. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.
Interessierte aus der Justizvollzugsanstalt benötigen zur Beantragung die Unterstützung der Suchtberatung oder des Sozialdienstes.
Menschen mit akuten Psychosen oder hohem Pflegebedarf können leider nicht aufgenommen werden. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner muss über so viel Mobilität verfügen, dass er sich selbst versorgen, seine Räumlichkeiten pflegen und sich an der Tagesstruktur der Einrichtung beteiligen kann.
Mittellinie 226
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04486 92620
Fax: 04486 926221
E-Mail: kayhauserfeld@step-niedersachsen.de
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