Unsere Einrichtung bietet 34 Menschen Platz
Wichtig für die Aufnahme in unserem Haus ist:
(Ggf. sollte einer Aufnahme eine Entgiftung vorausgehen.)
Das Haus Bardenfleth ist keine Therapieeinrichtung. Es werden von Staatsanwaltschaften regelmäßig suchtkranke Menschen auf Basis der §§ 35, 36 BtmG in unsere Einrichtung entlassen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld im Einzelfall geklärt werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie in Kürze.
Das Haus Bardenfleth ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Frauen und Männer, die von legalen und illegalen Drogen chronisch abhängig sind. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.
Interessierte aus der Justizvollzugsanstalt benötigen zur Beantragung die Unterstützung der Suchtberatung oder des Sozialdienstes.
Menschen mit akuten Psychosen oder hohem Pflegebedarf können leider nicht aufgenommen werden. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner muss über so viel Mobilität verfügen, dass er sich selbst versorgen, seine Räumlichkeiten pflegen und sich an der Tagesstruktur der Einrichtung beteiligen kann.
Bardenfleth 28
26931 Elsfleth
Telefon: 04485 42820
Fax: 04485 428229
E-Mail: bardenfleth@step-niedersachsen.de