Formales

Unsere Einrichtung bietet 34 Menschen Platz

Wichtig für die Aufnahme in unserem Haus ist:

(Ggf. sollte einer Aufnahme eine Entgiftung vorausgehen.)

Strafzurückstellung

Das Haus Bardenfleth ist keine Therapieeinrichtung. Es werden von Staatsanwaltschaften regelmäßig suchtkranke Menschen auf Basis der §§ 35, 36 BtmG in unsere Einrichtung entlassen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld im Einzelfall geklärt werden.

BTHG

Aktuelle Informationen erhalten Sie in Kürze.

Kosten

Das Haus Bardenfleth ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Frauen und Männer, die von legalen und illegalen Drogen chronisch abhängig sind. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.

Interessierte aus der Justizvollzugsanstalt benötigen zur Beantragung die Unterstützung der Suchtberatung oder des Sozialdienstes.

Ausschlusskriterien

Menschen mit akuten Psychosen oder hohem Pflegebedarf können leider nicht aufgenommen werden. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner muss über so viel Mobilität verfügen, dass er sich selbst versorgen, seine Räumlichkeiten pflegen und sich an der Tagesstruktur der Einrichtung beteiligen kann.

Veranstaltungen

Aktuell haben wir keine Veranstaltungen geplant.

Aus unserem Netzwerk