Aufnahme

Du wirst durch das Jugendamt zu uns überwiesen. Es nimmt den ersten Kontakt mit uns auf und wir schauen gemeinsam, ob die Wohngruppe für dich passen und du dich hier wohlfühlen könntest. Wann immer die Situation es zulässt, vereinbaren wir vor der Aufnahme einen Termin mit dir, bei dem du uns vorab kennenlernen kannst und wir miteinander reden. So können wir dir auch einen Eindruck von unserer Arbeit geben.

Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich über das zuständige Jugendamt.

Unsere Einrichtung der stationären Betreuung erfolgt im Rahmen des SGB VIII § 42a.

Wir nehmen uns viel Zeit für Schwierigkeiten, die anstehen können. Gerne informieren wir im Gespräch über unser Konzept und dessen Umsetzung. Für Kinder und Jugendliche mit schweren körperlichen und geistigen Behinderungen, mit akuter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit ist die Wohngruppe nicht geeignet.

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