Informationen für Kosten- und Leistungsträger

Unser Angebot wendet sich an abhängige oder riskant konsumierende Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern sowie an durch eigenen Konsum gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover.

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft ist ein Antrag der Eltern beim zuständigen Kommunalen Sozialdienst. Gemeinsam wird dann ein Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) erarbeitet.

Die Ambulante Jugendhilfe ist ein Jugendhilfeangebot nach §§ 30,31 und 41 des SGB VIII (KJHG) sowie außerhalb der Kontraktvereinbarungen nach § 35a.

Wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in der ambulant aufsuchenden Arbeit sind suchtspezifische Hilfen, individuell angepasst an das Familiensystem, um:

Veranstaltungen

Aktuell haben wir keine Veranstaltungen geplant.

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