Unsere umfassenden Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Drogen- oder Alkoholabhängigkeit werden auf folgender Grundlage angeboten:
Selbstverständlich sind auch Klient*innen mit einer Kostenübernahme durch Krankenkassen willkommen.
gem. § 14 SGB IX als zweitangegangener Kostenträger oder gem. sechstes Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)
Auch Klient*innen mit Privatversicherung oder die, die Behandlungskosten selbst tragen, können eine Therapie in Anspruch nehmen.
Wir nehmen auch Klienten gem. § 64 StGB im Rahmen des Maßregelvollzugs auf. Die Adaption Lüneburg verfügt über eine Anerkennung nach §§ 35/36 BtmG. Federführender Kosten- und Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Bleckeder Landstraße 33
21337 Lüneburg
Telefon: 04131 86240
Fax: 04131 862420
E-Mail: adaption-lueneburg@step-niedersachsen.de